Familiäre Auseinandersetzungen stellen für die Betroffenen eine große persönliche Belastung dar.
Eine Vielzahl von dringenden - und zum Teil existenziellen - persönlichen und wirtschaftlichen Fragen, wie zum Beispiel
bereitet den Beteiligten in ihrer ohnehin schwierigen Lebenssituation zusätzliches Kopfzerbrechen.
Umso wichtiger ist es, einen Berater an Ihrer Seite zu wissen, der sich durch langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts, umfassende Kenntnis der Materie und der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie großes Verhandlungsgeschick auszeichnet und hierdurch die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.
Zum Kernbereich unserer familienrechtlichen Tätigkeit gehören insbesondere die Vertretung in Ehe- und Lebenspartnerschaftsangelegenheiten nebst Folgesachen (Trennung und Scheidung, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt, etc.) sowie in Kindschaftsangelegenheiten (u.a. elterliche Sorge, Umgangsrecht, Vormundschaft, Kindesherausgabe).
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz sowie in unterhaltsrechtlichen Abänderungsverfahren.
Die Betreuung der familienrechtlichen Mandate erfolgt durch Frau Rechtsanwältin Simone Ranft.
Rechtsanwälte
Andreas Ranft & Simone Ranft