Wir beraten und vertreten sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen als auch einzelne Wohnungseigentümer in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Typische Fallkonstellationen hierbei sind unter anderem
Die Betreuung der mietrechtlichen Mandate erfolgt durch Herrn Rechtsanwalt Andreas Ranft, der als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufgrund seiner hervorragenden mietrechtlichen Kenntnisse die optimale Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.
Rechtsanwälte
Andreas Ranft & Simone Ranft