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Unser Rechtsgebiet, das Wohnungseigentumsrecht von KRR aus Wuppertal

Wir beraten und vertreten sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen als auch einzelne Wohnungseigentümer in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Typische Fallkonstellationen hierbei sind unter anderem

  • Beschlussanfechtungs- und Nichtigkeitsklagen,
  •  Klagen auf Rückbau unzulässiger baulicher Veränderungen,
  •  Unterlassungsklagen wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum,
  •  Unterlassungsklagen wegen Verstößen gegen die Hausordnung,
  •  Zahlungsklagen wegen Beiträgen zu Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums,
  •  Klagen auf Amtsenthebung des Verwalters,
  •  Wohnungseigentumsentziehungsklagen.

Die Betreuung der mietrechtlichen Mandate erfolgt durch Herrn Rechtsanwalt Andreas Ranft, der als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufgrund seiner hervorragenden mietrechtlichen Kenntnisse die optimale Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.

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