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Unser Rechtsgebiet, das Baurecht von KRR aus Wuppertal

Im Bereich unserer bau- und werkvertragsrechtlichen Tätigkeit beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich sowohl Privatpersonen (Bauherren, Besteller, etc.) als auch Unternehmen und Architekten.

Hierbei übernehmen wir insbesondere

  • die Geltendmachung und Durchsetzung von Honorar- und Werklohnansprüchen,
  •  die Geltendmachung und Durchsetzung der Rechte des Bestellers bei Mängeln der Werkleistung,
  •  die Einleitung von Beweissicherungsverfahren bei bestehendem Streit über die Mangelhaftigkeit des Werks,
  •  die Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche

Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Rechtsgebiet, welches den Schwerpunkt der Bearbeitung ausmacht.

Unser Sekretariat hilft Ihnen gerne und teilt Ihnen den zuständigen Ansprechpartner mit.

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