Im Bereich unserer bau- und werkvertragsrechtlichen Tätigkeit beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich sowohl Privatpersonen (Bauherren, Besteller, etc.) als auch Unternehmen und Architekten.
Hierbei übernehmen wir insbesondere
Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Rechtsgebiet, welches den Schwerpunkt der Bearbeitung ausmacht.
Unser Sekretariat hilft Ihnen gerne und teilt Ihnen den zuständigen Ansprechpartner mit.
Rechtsanwälte
Andreas Ranft & Simone Ranft