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Unsere Vergütungsübersicht

Die Vergütung der Leistung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Im Einzelfall kommt jedoch auch die Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars in Betracht.

Nachdem ab dem 01.07.2006 die gesetzlichen Anwaltsgebühren (nach dem RVG) für die außergerichtliche Beratungstätigkeit ersatzlos entfallen sind, bieten wir unserer Mandantschaft die Abrechnung auf Zeithonorarbasis an.

Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen Prozess bei einem deutschen Gericht zu führen, können Prozesskostenhilfe vom Staat erhalten, wenn der Prozess nicht völlig aussichtslos ist und die wirtschaftlichen MIndesvoraussetzungen gegeben sind.

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