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Unser Rechtsgebiet, das Verkehrsrecht von KRR aus Wuppertal

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie sowohl auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts als auch in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Rahmen des Verkehrszivilrechts liegt in der Beratung und Vertretung von Unfallbeteiligten und Versicherungsunternehmen im Rahmen der Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigterweise durch Dritte erhobener Ansprüche.

Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir bereits außergerichtlich

  • die komplette Korrespondenz mit dem Unfallgegner, Ihrer Versicherung und der Versicherung Ihres Unfallgegners, Behörden etc.
  •  die zügige Anmeldung und Bezifferung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Versicherung,
  •  die begründete Zurückweisung zu unrecht gegen Sie erhobener Ansprüche,
  •  die Einholung von ärztlichen Auskünften und medizinischen sowie verkehrsanalytischen Sachverständigengutachten zur umfassenden Vorbereitung einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Im Rahmen unserer gerichtlichen Tätigkeit steht die konsequente Geltendmachung Ihrer Ansprüche sowie die Abwehr der gegen Sie erhobenen Ansprüche für uns an erster Stelle.

Selbstverständlich kümmern wir uns nach einem Erfolg im gerichtlichen Verfahren auch um die zügige Durchsetzung Ihrer Forderungen - nötigenfalls im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Die Betreuung der verkehrszivilrechtlichen Mandate erfolgt durch Herrn Rechtsanwalt Andreas Ranft

Auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts stehen wir Ihnen in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten und Strafverfahren, beispielsweise bei Verfahren wegen

  • Geschwindigkeitsüberschreitung,
  •  Unerlaubten Entfernens vom Unfallort,
  •  Trunkenheit im Straßenverkehr,
  •  Fahrens ohne Fahrerlaubnis,

als Berater und Verteidiger zur Verfügung. Gerade im Rahmen dieser Verfahren empfiehlt sich die frühzeitige Hinzuziehung eines versierten Beraters, da bereits durch die Reaktion auf das erste behördliche Schreiben - den so genannten "Anhörungsbogen" - die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Dies gilt umso mehr, wenn ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Wir nehmen für Sie Einsicht in die behördliche Verfahrensakte und prüfen zunächst, ob das Verfahren beispielsweise bereits aufgrund von Formfehlern oder gar technischen Mängeln (Fehlmessungen, Fehlbedienung des Messgeräts etc.) einzustellen ist. Kommt eine außergerichtliche Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht, übernehmen wir selbstverständlich auch die Verteidigung im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung und erkämpfen dort das bestmögliche Ergebnis für Sie.

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